Schimmelpilz
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- Professionelle Ursachenanalyse - Sanierungskonzepte - Gutachten - Sanierungskontrolle - Beratung und Seminare Ihr sachverständiger Partner rund um Wasserschäden, Schimmel und Feuchtigkeit! Mobil: 0151 / 20 79 65 31 Festnetz: 08031 / 2907931 E-Mail: kraus@bauschaden-bayern.de
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Gleichstellung der öffentlich bestellten und der gemäß DIN EN IS0/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen:

Die ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die vom internationalen Normungsgremium ISO (International Organization for Standardization) gemeinsam mit der IEC (International Electrotechnical Commission) entwickelt wurde. Sie legt weltweit gültige Anforderungen an die Zertifizierung von Personen fest – unabhängig von Land oder Branche.

 

Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) eingeführt und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) übernommen. 

Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

 

Die EU hat sich für eine europaweite Regelung der Sachverständigenqualifikation über eine Norm entschieden, statt das deutsche Modell der öffentlichen Bestellung zu übernehmen.

Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der öffentlichen Bestellung gebrochen und damit einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten mit dem öffentlich bestellten Sachverständigen den Weg bereitet.

 

Diese Norm definiert die Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, und ermöglicht so eine einheitliche und vergleichbare Qualifikation von Sachverständigen in der gesamten EU.

Die gesetzliche Gleichstellung einerseits sowie die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen.

Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitenden Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz regelmäßig im Rahmen von Rezertifizierungen nachweisen.

 

Gerichte, Versicherungen aber auch sonstige private und gewerbliche / öffentliche Auftraggeber können und sollen einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen sowie der Nachweis der persönlichen Eignung.

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© Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Kraus | www.bauschaden-bayern.de