- Begutachtungen bei Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit und ohne schriftliches Gutachten (Hinweis: oftmals ist eine schriftliche Ausarbeitung entbehrlich und aus Kostengründen auch nicht zu empfehlen)
- Beratung zur Vorbeugung sowie zur Beseitigung von vorhandenen Feuchte- und Schimmelpilzschäden samt deren Ursachen
- Erstellung von schriftlichen Sachverständigen-Gutachten als Privatgutachten, Schiedsgutachten sowie Gerichtsgutachten zum Thema Ursache (gebäudebedingt oder nutzerbedingt), Beseitigungsmaßnahmen und -kosten, etc.
- Erstellung von Sanierungskonzepten, Sanierungskontrolle und -begleitung inklusive selbst durchgeführten Luftuntersuchungen
- Außergerichtliche Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Streitigkeiten in Bezug auf Feuchte- und Schimmelpilzschäden
- Seminare auch für Laien zum Thema Feuchte- und Schimmelpilzschäden z.B. für Mietervereine, Eigentümervereine, Immobilienverwaltungen, etc.