Vermehrt kommt es in den letzten Jahren in vermieteten Wohnungen oder Häusern zu Schimmelbefall. Hiervon kann jeder Wohn- oder Nebenraum einer Wohnung oder eines Hauses betroffen sein.
Außerdem können auch Kellerräume sowie Inventar von diesem Phänomen betroffen sein.
In vielen Fällen ist das Mietverhältnis intakt und beide Seiten sind auch an einer einvernehmlichen Fortführung des Mietverhältnisses interessiert, jedoch steht die unklare Ursache des aufgetretenen Schimmelbefalls im Raum.
Oft sind die Mieter der Meinung, dies könne nur am Gebäude liegen.
Regelmäßig sind Vermieter der Meinung, das Auftreten des Schimmelbefalls liege am falschen Nutzerverhalten der Mieter.
Tatsächlich sind nur selten ausschließlich gebäudebedingte oder ausschließlich nutzerbedingte (Teil-) Ursachen für den Schimmelbefall verantwortlich.
Meistens führt das Zusammenwirken von gebäudebedingten mit nutzerbedingten Faktoren (Teilursachen) zum Schimmelbefall.
Zur Bestimmung dieser Faktoren muss in der betroffenen Wohneinheit eine eingehende Analyse aller möglichen gebäudebedingten sowie nutzerbedingten (Teil-) Ursachen erfolgen.
Als Ergebnis lässt sich dann pro betroffener Stelle eine klare Aussage zu den Faktoren (=Teilursachen) treffen, die für den Schimmelbefall für genau diese Stelle verantwortlich sind.
Diese professionelle Ursachenanalyse vor Ort für die betroffenen Räume und Stellen bieten wir Ihnen an.
Dies erfolgt auf dem Niveau eines gerichtlichen Ortstermins und auf Basis einer langjährigen Erfahrung mit gerichtlichen Streitfällen im Bereich Schimmelbefall.
Das Ergebnis kann dann wahlweise
- in Form einer mündlichen Stellungnahme (Ergebnisgespräch), am besten in Anwesenheit beider Seiten (Vermieter sowie Mieter)
oder
- in Form eines schriftlichen Kurz-Berichts
oder
- in Form eines ausführlichen, gerichtsverwertbaren Gutachtens
dargelegt werden.
Der Aufwand sowie die Kosten richten sich zusätzlich nach der Zahl der betroffenen Räume sowie der Zahl der innerhalb dieser Räume betroffenen Stellen.
In den meisten dieser Fälle ist es uns in der Vergangenheit gelungen, die (gebäude- und / oder nutzerbedingten) Ursachen aufzuklären und die Beseitigung dieser Ursachen anzustoßen.
So kann das Thema schnell aus der Welt geschafft und das Mietverhältnis fortgesetzt werden.
Ein möglicher (Rechts-) Streit zwischen Vermieter und Mieter kann so in vielen Fällen vermieden werden.
Man erspart sich in diesem Fall eine oft jahrelange, teure und nervenaufreibende juristische Auseinandersetzung.