Was tun bei aufgetretenem Schimmelbefall?

Vermehrt kommt es in den letzten Jahren zu Schimmelbefall, sei es in vermieteten Wohnungen oder Häusern, in Büros oder sonstigen beheizten Räumlichkeiten. Hiervon kann grundsätzlich jeder Raum einer Wohnung, eines Hauses oder einer Gewerbeeinheit betroffen sein, insbesondere auch untergeordnete Nebenräume wie Abstellräume, Vorratsräume, Kopierräume etc.

Außerdem können auch Kellerräume sowie Inventar von diesem Phänomen betroffen sein.

In vielen Fällen ist das Mietverhältnis intakt und beide Seiten sind auch an einer einvernehmlichen Fortführung des Mietverhältnisses interessiert, jedoch steht die unklare Ursache des aufgetretenen Schimmelbefalls im Raum.

 

Oft sind die Mieter der Meinung, dies könne nur am Gebäude liegen.

Regelmäßig sind Vermieter der Meinung, das Auftreten des Schimmelbefalls liege am falschen Nutzerverhalten der Mieter.

Tatsächlich sind nur selten ausschließlich gebäudebedingte oder ausschließlich nutzerbedingte (Teil-) Ursachen für den Schimmelbefall verantwortlich.

Meistens führt das Zusammenwirken von gebäudebedingten mit nutzerbedingten Faktoren (Teilursachen) zum Schimmelbefall.

 

Zur Bestimmung dieser Faktoren muss in der betroffenen Wohneinheit eine eingehende Analyse aller möglichen gebäudebedingten sowie nutzerbedingten (Teil-) Ursachen erfolgen.

Als Ergebnis lässt sich dann pro betroffener Stelle eine klare Aussage zu den Faktoren (=Teilursachen) treffen, die für den Schimmelbefall für genau diese Stelle verantwortlich sind.

 

Diese professionelle Ursachenanalyse vor Ort für die betroffenen Räume und Stellen bieten wir Ihnen an.

Dies erfolgt auf dem Niveau und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung mit derartigen Ursachenanalysen auf wissenschaftlicher Grundlage.

 

Das Ergebnis kann dann wahlweise

 

- in Form einer mündlichen Stellungnahme (Ergebnisgespräch), am besten in Anwesenheit beider Seiten (Vermieter sowie Mieter)

oder

- in Form eines schriftlichen Kurz-Gutachtens

oder

- in Form eines ausführlichen, gerichtsverwertbaren Gutachtens

 

dargelegt werden.

 

Der Aufwand sowie die Kosten richten sich zusätzlich nach der Zahl der betroffenen Räume sowie der Zahl der innerhalb dieser Räume betroffenen Stellen.

 

In den meisten dieser Fälle ist es uns in der Vergangenheit gelungen, die (gebäude- und / oder nutzerbedingten) Ursachen aufzuklären und die Beseitigung dieser Ursachen anzustoßen.

So kann das Thema schnell aus der Welt geschafft und das Mietverhältnis fortgesetzt werden.

Ein möglicher (Rechts-) Streit zwischen Vermieter und Mieter kann so in vielen Fällen vermieden werden. 

 

Man erspart sich in diesem Fall eine oft jahrelange, teure und nervenaufreibende juristische Auseinandersetzung.

 

Rufen Sie uns unter

08031 / 2 90 79 31 bzw. Mobil unter

0151 / 20 79 65 31 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter kraus@bauschaden-bayern.de

und erhalten ein kostenloses Angebot zur Durchführung dieser Ursachenanalyse!