Fachliche Gleichwertigkeit der gemäß DIN EN IS0/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen:

Es besteht zwischen den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und den gemäß DIN EN ISO/IEC:2012 personenzertifizierten Sachverständigen eine fachliche Gleichwertigkeit. 

Beide Qualifikationswege stellen besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, regelmäßige Überwachung und Fortbildung sicher.

Gerichte sind nach § 404 Abs. 1 ZPO frei in der Auswahl des Sachverständigen.

Eine Bestellungspflicht zugunsten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger existiert nicht.

Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen Gerichte und Versicherungen daher keine pauschale Bevorzugung oder Ablehnung vornehmen. 

Maßgeblich ist die tatsächliche fachliche Eignung des Sachverständigen, nicht sein Status.

Gerichte dürfen und sollen den bestgeeigneten Sachverständigen auswählen – unabhängig davon, ob dieser öffentlich bestellt und vereidigt oder ISO‑17024‑zertifiziert ist.

Die frühere Verwaltungspraxis, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu bevorzugen, beruhte auf der Annahme, dass nur diese einer strukturierten Qualitätskontrolle unterliegen.
Diese Annahme ist seit Einführung der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 widerlegt:

  • ISO‑17024 verlangt regelmäßige Überwachung, Rezertifizierung, Arbeitsproben, Fortbildungsnachweise, Konformitätsprüfungen.
  • Die Norm ist international anerkannt und wird von Gerichten, Versicherern und Behörden zunehmend als gleichwertiger Qualitätsnachweis akzeptiert.

Damit entfällt die Grundlage für eine Bevorzugung ö.b.u.v.-Sachverständiger.

Beide Systeme verlangen:

  • überdurchschnittliche Sachkunde
  • Unabhängigkeit und Neutralität
  • nachweisbare Berufserfahrung
  • regelmäßige Fortbildung
  • Qualitätskontrolle

Damit erfüllen beide Systeme die Anforderungen, die Gerichte und Versicherungen an „besonders qualifizierte Sachverständige“ stellen.

Die ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die vom internationalen Normungsgremium ISO (International Organization for Standardization) gemeinsam mit der IEC (International Electrotechnical Commission) entwickelt wurde. Sie legt weltweit gültige Anforderungen an die Zertifizierung von Personen fest – unabhängig von Land oder Branche.

 

Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) eingeführt und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) übernommen. 

Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

Die EU hat sich für eine europaweite Regelung der Sachverständigenqualifikation über eine Norm entschieden, statt das deutsche Modell der öffentlichen Bestellung zu übernehmen.

Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der öffentlichen Bestellung gebrochen und damit einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten mit dem öffentlich bestellten Sachverständigen den Weg bereitet.

Diese Norm definiert die Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, und ermöglicht so eine einheitliche und vergleichbare Qualifikation von Sachverständigen in der gesamten EU.

Die gesetzliche Gleichstellung einerseits sowie die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen.

Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitenden Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz regelmäßig im Rahmen von Rezertifizierungen nachweisen.