Schimmelpilz
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- Professionelle Ursachenanalyse - Sanierungskonzepte - Gutachten - Sanierungskontrolle - Beratung und Seminare Ihr sachverständiger Partner rund um Wasserschäden, Schimmel und Feuchtigkeit! Mobil: 0151 / 20 79 65 31 Festnetz: 08031 / 2907931
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Wasserschaden: Sachverständige Hilfe

Wenn sich in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus ein Wasserschaden ereignet hat, ist schnelles Handeln angesagt:

Sofortiges identifizieren und Abstellen / Beseitigen der Ursache ist notwendig!

Ansonsten droht eine weitere Vergrößerung der Folgen des Wasserschadens mit möglichen Schäden am Gebäude und eventuell auftretendem Schimmelbefall!

 

Leider werden - nach Beseitigung der Ursache - nicht alle Wasserschäden fachgerecht untersucht und fachgerecht saniert.

In vielen Fällen erfolgt die Untersuchung des gesamten Ausmaßes des aufgetretenen Schadens nur unzureichend und / oder nicht fachgerecht.

Die Folge ist auch eine unzureichende und / oder nicht fachgerechte Sanierung.

Der Geschädigte bleibt in diesen Fällen somit auf einem Teil des Schadens, der sich teilweise auch im Verborgenen befindet (z. B. Estrich-Dämmschicht), sitzen.

 

Eine wirklich fachgerechte Untersuchung und Sanierung eines Wasserschadens mit oder ohne Schimmelbefall erfordert viel Fachkenntnis und Erfahrung mit der Materie sowie die Beherrschung der einschlägigen Regelwerke und Richtlinien.

In vielen Fällen wird hierzu ein ausführliches Sanierungskonzept notwendig sein, welches für den sanierenden Fachbetrieb als roter Faden für eine fachgerechte Sanierung dient und auch Angaben über notwendige Schutzmaßnahmen enthält.

Die Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz der Sanierungsmitarbeiter, aber auch dem Schutz von Dritten, also der Bewohner der Wohnung und / oder des Hauses.

Üblicherweise soll mit der Durchführung dieses Sanierungskonzepts der Zustand hergestellt werden, der vor dem Eintritt des Wasserschadens vorhanden war.

Die Sanierungskontrolle durch einen externen Sachverständigen muss auch zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (Nach Entfernung des vom Schimmel befallenen Materials und ggf. technischen Trocknungsmaßnahmen sowie anschließender Feinreinigung, jedoch vor dem Wiederaufbau von entfernten oder zerstörten Bauteilen!) erfolgen!

Dies bedeutet, dass die Sanierungskontrolle nicht erst nach vollständiger Wiederherstellung erfolgen darf! Es kann jedoch zu diesem Zeitpunkt eine weitere Kontrolle im Sinne einer technischen Abnahme der ausgeführten Bauleistungen erfolgen.

 

Wir untersuchen Wasserschäden fachgerecht, ermitteln das gesamte Ausmaß der aufgetretenen Schäden, nehmen falls notwendig entsprechende Proben (z. B. vom Schimmelbefall an einer Wand oder Materialproben von möglicherweise verschimmeltem Baumaterial wie Gipskarton oder Dämmmaterial) und lassen diese in einem spezialisierten Labor auswerten.

Wir erstellen auf Basis der durchgeführten Untersuchungen eine Dokumentation dieses Zustands samt einem ausführlichen und fachgerechtem Sanierungskonzept auf Basis der aktuellen Leitfäden, Richtlinien und Normen.

Dieses Sanierungskonzept ist sowohl für Versicherungen als auch für den Sanierungsbetrieb Arbeits- und Abrechnungsgrundlage.

Wir führen die Sanierungskontrolle nach Feinreinigung inklusive entsprechender Luftuntersuchungen in den sanierten Räumen durch und erstellen hierüber einen Sanierungs-Kontrollbericht.

Wir führen eine Beratung in allen technischen Angelegenheiten und Fragen, die Sie rund um den Wasserschaden haben, durch.

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© Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Kraus | www.bauschaden-bayern.de